Textunterlegung in der
Musik der Renaissance
 
   
 

Ende einer Gruppierung: Die Ähnlichkeit von Folgen kleiner Notenwerte mit punktierten Gruppen wird durch die in beiden Fällen gültige Anweisung bestätigt, dass die einzige Silbe, die zu einer solchen Gruppe gehört, auch auf die nachfolgende, längere Note ausgehalten werden soll. Der Zusatz fehlt bei keinem Theoretiker [157], aber auch hierzu gibt es Ausnahmen und Erweiterungen. So kann dem längeren Ton »per bisogno« [158] oder in Kadenzen [159] eine Silbe zugeteilt werden. Die Ausnahme wird geradezu erzwungen, wenn der letzte Ton der Folge und die erste längere Note dieselbe Tonhöhe haben [160]. Manchmal wird allerdings nicht nur auf den ersten, sondern auch auf den zweiten folgenden längeren Ton noch keine neue Silbe gesungen, damit die Silbe auf einen schweren Taktteil zu stehen kommt [161] oder die vorher schnelle Bewegung langsam auslaufen kann [162]. Stocker begründet alle Regeln, die sich mit kleinen Notenwerten befassen, damit, dass schnelle Abfolgen von silbentragenden Tönen die Textverständlichkeit beeinträchtigen. Deshalb sollen schnelle Noten keine Silben tragen, langsame Noten dagegen verlangen sie. Bezugspunkt für die Länge ist immer der Abstand zum Einsatz des vorhergehenden Tons; deshalb trägt der erste Ton einer schnellen Folge - bemessen nach seinem langsamen Vorgänger - eine Silbe, die erste längere Note nach der Folge dagegen nicht [163]. Wenn Semiminimen de facto die Funktion von Minimen haben [164], dann werden sie bei der Textunterlegung behandelt, wie es die Regeln für Minimen festlegen [165]. Der Notenwert allein macht demnach keine Aussage über die Länge eines Tones; die Einheiten sind austauschbar, aber die Relationen bleiben bestehen.

Notenbeispiel: Ox, f. 7vOx, f. 7v

Unterteilung einer Gruppierung: Manchmal wird Gruppen von je zwei oder vier kleineren Notenwerten, die zusammengenommen den Wert einer »selbständigen« Note repräsentieren, eine Silbe zugeteilt, die dem ersten Ton dieser Kleingruppe unterlegt wird [166]. Stocker ordnet diese Spezifizierung der älteren Komponistengeneration zu. Sie scheint allerdings nicht von ihm zu stammen, denn auch Luchini deutet sie an, und man geht davon aus, dass er Stockers Traktat nicht kannte [167]. Die erste Note eines solchen Paares oder Quartetts sollte jeweils auf der Zählzeit stehen; sie gilt als Hauptnote und die anderen als angebunden [168]. Stellt gewöhnlich die Minima den kleinsten Notenwert dar, der für sich eine Silbe tragen darf, so wird mit dieser Regel die Möglichkeit angedeutet, kleinere Werte in Gruppen zusammenzufassen, falls zwar genügend Noten vorhanden sind, aber die Zahl derjenigen, die Silben tragen dürfen, für den Text nicht ausreicht [169].

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  [157]  Lanfranco 1533, S. 69; Vicentino 1555, f. 86v-87; Zarlino 1558, S. 422; Stocker 1570, S. 222, Z. 14 bis S. 224, Z. 1 und S. 238, Z. 17ff. 
  [158]  Vicentino 1555, a. a. O. 
  [159]  Vgl. Calvisius 1592, f. I 4v (Exzerpt bei Harrán 1986, S. 441); diese Angabe stammt aus einer relativ jungen Quelle. 
  [160]  Vgl. Bovicelli 1594, S. 8f., und oben: Tonrepetition. 
  [161]  Diese Begründung nach Stocker 1570, S. 250, Z. 4-7; vgl. Harrán 1986, S. 253f. 
  [162]  Vgl. Tigrini 1588, S. 51; Harrán 1986, S. 264f. 
  [163]  Vgl. Stocker 1570, S. 248, Z. 4-6; Harrán 1986, S. 235f. 
  [164]  Also bei Stücken in Diminution oder wenn sich alle Stimmen grundsätzlich in Semiminimen bewegen. 
  [165]  Vgl. oben: Silbentragende Notenwerte, sowie Stocker 1570, S. 242, Z. 1-5. 
  [166]  »Solet nonnumquam duabus minimis vel semiminimis, tanquam plurimis ultimae, una tribui syllaba, quae priori addita in sequentem extenditur.« (Stocker 1570, S. 202, Z. 1f.) 
  [167]  Vgl. Atlas 1983, S. 74; die entsprechende Stelle bei Luchini 1590, f. 155v (abgedruckt in Atlas 1983, S. 72). 
  [168]  Vgl. Stocker 1570, S. 198, Z. 7-10, und S. 216, Z. 8ff. 
  [169]  Vgl. Reese/Jones 1979, Sp. 1845 und 1846f. 
 
  
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 Thomas Kleinhenz: Textunterlegung in der Musik der Renaissance. [Magisterarbeit Univ. Karlsruhe 1990] 2. Aufl. 2001. 
 
 
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