Textunterlegung in der
Musik der Renaissance
 
   
 

3.3.5 Verwendung von Zuordnungslinien

Johannes Cesaris' vierstimmige isorhythmische Motette »A virtutis ignitio / Ergo beata nascio« im 8. Faszikel des Kodex (f. 116v-117) [342] ist in formaler Hinsicht ein besonders interessantes Beispiel. Aus Platzgründen - das ist ganz offensichtlich, denn das vorletzte Notensystem des Superius I wurde sogar über den linken Rand hinaus verlängert in der Hoffnung, die Stimme in dieser Zeile abschließen zu können, was aber nicht gelang - schrieb der Kopist in beiden textierten Oberstimmen zuerst die Textzeilen und danach die Noten darüber. Durch die syllabische Zuordnung der Noten ergeben sich Gruppierungen, die die gemeinte Unterlegung der vielen kürzeren Melismen verdeutlichen. Überdies nahm der Schreiber mit Hilfe von Zuordnungsstrichen Verbesserungen bei sich ergebenden Verschiebungen oder missverständlichen Gruppierungen vor.

Den meisten Wörtern lassen sich deshalb kleinere musikalische Einheiten zuweisen, deren genaue Unterlegung - sofern es sich nicht um syllabische Partien handelt - allerdings aus der Vorlage nicht erkennbar ist; auch der isorhythmische Bau der Stimmen hilft hier nicht weiter [343]. Es sind zwar Notengruppen gebildet, aber diese sind zum Teil verschoben, so dass der Kopist sich genötigt sah, mit Hilfe von Zuordnungsstrichen Verbesserungen anzubringen. Allerdings korrigierte er nicht alle zweifelhaften Stellen. Im Superius II finden sich sogar syllabische Abschnitte, die verschoben oder unklar sind: »casuale« (T. 11ff.), ein viersilbiges Wort, ist nur drei Minimen zugeordnet; unter der nachfolgenden, dicht zusammengeschriebenen Notengruppe steht schon das nächste Wort. Folglich können die angedeuteten Gruppierungen nicht mit letzter Sicherheit als Anhaltspunkte für die Unterlegung gelten. Besonders viele Zuordnungslinien verwendete der Schreiber zur Verdeutlichung des hoquetierenden Schlussteils jeder isorhythmischen Periode, aber die unterschiedliche Art der Zuordnung bereitet Schwierigkeiten bei der Deutung des Gemeinten. Die Wörter sind jeweils mit doppelten Zuordnungslinien versehen, wobei nicht eindeutig zu klären ist, ob die Zuweisung der letzten Silbe eines Wortes ihren Einsatz oder ihr Ende bezeichnet [344]. Die letzten Silben der Wörter »ave« (Bsp. 17), »pagantur« und »tristitie« (Bsp. 20) im Superius I werden jeweils der letzten Note vor einer Pause zugeordnet, diejenigen der Wörter »neque« und »mortale« (Bsp. 23), sowie »turbam« (Bsp. 24) im Superius II der ersten Note nach einer Pause, worauf bis zum nächsten Wort noch einige Noten abzusingen sind. Dieses Vorgehen führt zurück zu dem Dilemma, ob das Melisma auf die Pänultima oder auf die Ultima zu singen ist. Der Kopist jedenfalls löst es nicht, denn die jeweils zweite Zuordnungslinie in den Wörtern »mortale« (Bsp. 23) und »divinitatis« (Bsp. 24) in der zweiten Stimme legt nahe, dass vermutlich immer der Einsatz der Silbe gemeint ist.

Notenbeispiel: Ox, f. 117Ox, f. 117

Die nachträgliche Verdeutlichung eines verschobenen Phrasenbeginns ist mit Abstand am häufigsten der Grund für die Verwendung von Zuordnungslinien [345]. Aber auch innerhalb eines Abschnitts kann eine Verschiebung mittels Hilfslinie korrigiert werden. Im Superius I von Cesaris' Motette bei »virginis quae suaviter« (Bsp. 19) wird die durch Abstände zwischen den Noten entstandene Gruppenbildung durch eine Zuordnung umgedeutet. Einige Zuordnungslinien kann man als überflüssig erachten, denn sie bestätigen nur die Zusammengehörigkeit der Note und der direkt darunter stehenden Silbe, wie etwa bei »qui detur« im Superius I (Bsp. 18). In einem Fall innerhalb des untersuchten Materials wird mit Hilfe einer Linie die letzte Silbe der letzten Note eines Abschnitts zugeordnet (Bsp. 12), aber aus einer eindeutigen Stelle können keine Verallgemeinerungen gefolgert werden. Der Versuch, die diesbezügliche Regel der Theoretiker an einer musikalischen Quelle aus älterer Zeit zu verifizieren oder zu verwerfen, der nicht zufällig ständig im Mittelpunkt der Untersuchung steht, scheitert trotz der einmaligen Zuordnungsmethoden des Kopisten von Ox.

Hans Schoop hat vermutlich besonders mit Blick auf die weltlichen Kompositionen in der Handschrift festgestellt:

»Die Textunterlegung am Phrasenende ist bei nur kurzem Melisma in der Regel exakt oder es erfolgt eine Richtigstellung mit einer Zuordnungslinie [...]. Unterschiedlich behandelt der Schreiber die Fälle, bei denen am Zeilenende ein längeres Melisma steht, das oftmals durch Pausen oder Zwischenkadenzen oder beides zugleich gegliedert sein kann. In den älteren Faszikel, aber auch vermehrt wieder im 4. und 1. Fasz., löst er die Schlußsilbe ab und setzt sie unter die Schlußnote der Phrase. Im 2. und 3. Fasz. hingegen trennt er relativ selten [...] und praktisch nur dann, wenn das vokal gedachte Schlußmelisma durch eine Pause aufgegliedert ist.« [346]

Die Verallgemeinerung, zu der er schließlich gelangt, kann jedoch zumindest für die geistlichen Werke keinesfalls bestätigt werden:

»Sicherlich ist die Schlußsilbe auch dort, wo sie nicht vom Wortstamm getrennt steht, entsprechend den exakt notierten Beispielen, unter die letzte Note der Phrase zu setzen, d. h. das Melisma ist in den meisten Fällen auf der vorletzten Silbe auszuführen [...]. Ist das Melisma einer Phrase aber durch Pausen oder Kadenzen unterteilt, so ist die Fortsetzung ebensogut instrumental denkbar [...].« [347]

Mindestens ebenso viele Fälle, in denen die letzte Silbe nicht abgetrennt, sondern einer anderen als der letzten Note des Abschnitts zugeordnet ist, sind ebenfalls als exakt notiert zu bezeichnen. Der Kopist geizt nicht mit Abkürzungen, aber er verwendet sie immer in gleichen Situationen, und wenn er zwei verschiedene Symbole mit gleicher Funktion verwendet, dann sind sie nie gegensätzlicher Natur [348] - was man von der unmotivierten Zuordnung der letzten Silbe zur letzten Note in einem Fall und der grundlosen Unterlassung dieser Zuordnung im anderen dagegen annehmen kann. Zur Klärung der Frage, ob bestimmte Teile einer geistlichen Komposition im 15. Jahrhundert instrumental ausgeführt werden sollten, kann auf den folgenden Abschnitt verwiesen werden. Die bei den Überlegungen zur Textierung der Unterstimmen abzuwägenden Argumente sind ohne Einschränkungen auf die Ausführung von Melismen am Abschnittsende von Oberstimmen anwendbar.

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  [342]  Faksimile und Übertragung siehe unten: Abs. 5.2.3. (Das Notenbeispiel kann in ein separates Fenster geladen und parallel zum Text studiert werden.) 
  [343]  Trotzdem weichen die Unterlegungsvorschläge Gilbert Reaneys (CMM 11,1, S. 32-39) und des Verfassers nicht wesentlich voneinander ab, da sie sich eng an den Vorgaben des Kopisten orientieren. (Die Motette ist ein Unikat.) Zur Bestimmung des Silbenwechsels in den in der Übertragung als Vokalisen auszuführen vorgeschlagenen Unterstimmen wird der ursprüngliche Text der Vorlage des Tenors, der Antiphon Benedicta filia tua, herangezogen. Das Verfahren wird unten (Abs. 3.3.6) begründet. 
  [344]  Hans Schoop vermutet, dass bei doppelt geführten Zuordnungsstrichen, wo der erste die letzte Silbe eines Wortes und der zweite die erste Silbe des nächsten zuordnet, »der erste wohl eher das Ende der Silbe« bezeichnet (Schoop 1971, S. 61). 
  [345]  Vgl. das Verzeichnis aller Fälle mit Zuordnungslinien im untersuchten Material: Abs. 5.2.5. 
  [346]  Schoop 1971, S. 62f. 
  [347]  Ebd., S. 63. 
  [348]  Er versieht z. B. Textmarken in den Unterstimmen teils mit einzelnen, teils mit mehreren Punkten und manchmal mit der Abkürzung »etc.«, ohne dass in der unterschiedlichen Verwendung der einander ähnlichen Mittel ein Bedeutungsunterschied deutlich würde. 
 
  
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 Thomas Kleinhenz: Textunterlegung in der Musik der Renaissance. [Magisterarbeit Univ. Karlsruhe 1990] 2. Aufl. 2001. 
 
 
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