| |
È da saper
como non è reson nessuna
in dever assertar le parolle
a nullo canto altro
che l'intelecto de coluy
che l'ha a notare [1].
1 Einleitung
er Terminus Renaissance bezeichnet die Epoche der europäischen Kulturgeschichte zwischen Mittelalter und Barock, die in der
Musikgeschichtsschreibung mit der Blütezeit der Vokalpolyphonie gleichgesetzt wird. Benannt wird eine stilistische Bewegung, die im 14. Jahrhundert beginnt und sich bis ins 17. Jahrhundert verfolgen lässt; ihre Kernzeit umfasst das gesamte 15. und
16. Jahrhundert [2]. Verändert und entwickelt wird die Musik dieser Epoche durch den Einfluss des Humanismus, der die Aufmerksamkeit der Komponisten sich über eine Spanne von mehreren Generationen von der komplexen Polyphonie ab-
und dem Verhältnis von Wort und Ton zuwenden lässt. Einflüsse dieser Art sind in der Musik selbst rudimentär seit dem ausgehenden Mittelalter feststellbar, und man könnte sogar versuchen, die Epochenabgrenzung an solchen Beobachtungen vorzunehmen:
Die Geisteshaltung Humanismus bringt die künstlerische Bewegung Renaissance hervor und bedingt schließlich auch ihr Ende, als die Ideale radikal in die Tat umgesetzt werden.
In den musiktheoretischen Schriften wird die Problematik des Wort-Ton-Verhältnisses eingehender erst ab dem zweiten Drittel des 16. Jahrhunderts erörtert. Die Behandlung des Themas betrifft nach Ansicht der meisten
Musiktheoretiker zwei Hauptbereiche: (1) Probleme der Struktur und Semantik in der Vokalmusik, also der formalen und inhaltlichen Übereinstimmung von Text und Musik, und (2) den Vorgang der Textunterlegung, also ein aufführungspraktisches Problem,
das vom ersten Bereich nicht zu trennen ist, da die Umsetzung der Worte in Musik die Zuordnung einzelner Silben zu bestimmten Tönen bedingt. Auch das Schriftbild der musikalischen Quellen, deren Übertragung man als editorisches Problem
charakterisieren könnte, spiegelt die Wechselwirkung beider Bereiche wider: Textliche und musikalische Strukturen, Abschnitte oder Phrasen [3] sind einander deutlich zugeordnet, aber die genaue Unterlegung der
kleineren Einheiten Wort und Silbe ist unklar und bedarf der Interpretation. Für die auf dem Papier vorliegende »Textierung« oder, wie man besser sagen sollte, Textanordnung, die »bloße Zuordnung einer Silben- oder
Wortgruppe zu einem Melodieabschnitt«, muss die Textunterlegung, die »Zuordnung einer einzelnen Silbe zu einer oder mehreren Noten« [4] erst erarbeitet werden.
Ox, f. 1v
Die Entschlüsselung der Textanordnung, seinerzeit Aufgabe der Sänger vor oder während einer Aufführung, muss heute der Herausgeber von Renaissancemusik bewerkstelligen und in seiner Ausgabe unwiderruflich fixieren. Als
zeitgenössische Hilfe bei seiner Arbeit liegen ihm die Äußerungen der Theoretiker aus dem 16. Jahrhundert und die musikalischen Quellen selbst vor. Wichtigste Prämisse seiner Überlegungen bildet die These, dass es jeweils zeitlich und örtlich
begrenzte, aber weitgehend allgemein gültige Konventionen oder Regeln für die Lösung der Textunterlegung gegeben hat, die er trotz seiner historischen Distanz anwenden kann. Die Berufung auf das Konzept eines Regelsystems, zumindest aber auf das
einer Sammlung von mehreren Regeln ist durchaus legitim, zumal in der mittelalterlichen Musiktheorie Kunst als Regelwerk definiert wird [5]. Kompositionslehren aus verschiedenen Zeiten bedienen sich - nicht nur aus
didaktischen Gründen - der Gliederung in einen Katalog einzelner Vorschriften, und zu den Regeln der Komposition gehören mit zunehmendem Einfluss des Humanismus auch die der ordnungsgemäßen Beziehung von Wort und Ton.
Nächste Seite: Quellen
| |