| |
n theoretischen Schriften aus dem Zeitraum zwischen der Antike und dem 17. Jahrhundert hat man bisher insgesamt etwa 115 verschiedene
Anweisungen gefunden, die die Textbehandlung betreffen. Sie haben natürlich jeweils nur eine beschränkte Gültigkeit, aber einige sind räumlich und zeitlich derart verteilt, dass sie sich als Stränge einer Tradition ausweisen [6].
Die aussagestärksten Schriften stammen aus der Mitte des 16. Jahrhunderts und bilden zusammen ein in sich geschlossenes Regelwerk [7]. Selbstverständlich wurde nie alles in Regeln niedergelegt, was in der kompositorischen Realität
vorkommt, und man muss überdies damit rechnen, dass gegen bestehende Regeln verstoßen wurde; aber um den Regelbruch zu erkennen, sollte man um die Existenz der Vorschrift wissen [8]. Aus der Distanz von mehreren hundert Jahren ist
man für jede Andeutung dankbar. Ein zeitgenössischer Theoretiker schreibt gegen 1570: »[...] quamvis non omnes secuti sint regulas, neminem tamen, his omnibus neglectis, quidquam scripsisse; alioqui sequeretur id verbis quibus vellet exprimi
omnino non posse« [9]. Interessant ist die Begründung, dass ohne die Beachtung der Regeln seitens der Komponisten die Werke nicht aufgeführt werden können, da sie nicht intersubjektiv nachvollziehbar sind. So ist für den
Herausgeber alter Musik die Realisierung einer zur Aufführung verwendbaren Ausgabe mit der Suche nach den Regeln zur Textunterlegung verbunden, deren Ergebnisse mehr oder weniger direkt in den Prinzipien seiner Edition ihren Niederschlag finden.
Musikwissenschaftliche Forschungsliteratur zum Thema Textunterlegung entstand seit Anfang unseres Jahrhunderts und meist in Zusammenhang mit oder als Nebenprodukt von editorischen Projekten. Die verschiedenen Wege, die Konventionen der
Textunterlegung zu erforschen, spiegeln sich in unterschiedlichen Trends in der Sekundärliteratur, die natürlich vom jeweiligen Stand der Forschung abhängig sind.
Ox, f. 2
Einige ältere Wissenschaftler versuchten, die in den musikalischen Quellen gegebenen Probleme ausschließlich anhand des Inhalts dieser Quellen, der Musik selbst zu lösen. Jakob Quadflieg erkannte in den von ihm untersuchten
Kompositionen aus dem späten 16. Jahrhundert - und das ist nicht verwunderlich - in etwa dieselben Regeln, die der Theoretiker Zarlino überliefert. Quadflieg erforschte die Textunterlegungspraxis anhand von Analysen der Musik, wobei er mit
gedruckten praktischen Ausgaben aus der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts, Nachdrucken derselben und Ausgaben aus dem 19. Jahrhundert arbeitete [10].
Ein zweiter Weg führt über die Erforschung der musikalischen Quellen. Zu unterscheiden ist dabei zwischen Arbeiten, die sich im Wesentlichen mit einer einzelnen Handschrift beschäftigen und solchen, die ganze Traditionen im
Auge behalten wollen. Auf grundsätzlichen Überlegungen wie denen Guido Adlers oder Gilbert Reaneys [11] und den Überlieferungen der Theoretiker aufbauend, rechtfertigen Autoren wie Lowinsky und Brown [12] die
Edition nach einer bestimmten Handschrift und ihre eigenen Unterlegungsvorschläge. Für andere Editionsvorhaben stehen dagegen der Vergleich aller Überlieferungsträger eines musikalischen Repertoires und die Suche nach Erklärungen für
unterschiedliche Textanordnungen im Vordergrund [13]. Hinzu kommen aufführungspraktische Fragen, die unabhängig von konkreten Editionsvorhaben behandelt werden, aber durch zunächst unerklärliche Gegebenheiten in den Quellen
entstanden, wie die Frage, ob bestimmte Stimmen vokal oder instrumental auszuführen seien [14], und Versuche, sich insbesondere im Hinblick auf Musik, die vor den Schriften der Theoretiker entstand, von allen Vorgaben zu befreien
und Konventionen zur Textunterlegung ausschließlich durch statistisch aufbereitete Vergleiche innerhalb eines abgeschlossenen musikalischen Quellenmaterials zu ermitteln [15]. Auch Arbeiten zu Einzelaspekten der Textunterlegung,
die oft notationstechnischer Natur sind (wie die Verwendung von Ligaturen), orientieren sich an den musikalischen Quellen [16].
Nächste Seite: Theorie und Praxis
| |