Textunterlegung in der
Musik der Renaissance
 
   
 
2.2.1.3.2 Notengruppen

Stocker unterscheidet zwei Arten von »Ligaturen«: notierte und intendierte [120]. Bei ersteren handelt es sich um notationstechnische Verbindungen längerer Notenwerte, für die besondere Symbole existieren. Für kürzere Notenwerte und Kombinationen von Semibrevis und Brevis oder Semibrevis und Longa dagegen gibt es kein notationstechnisches Zeichen, um deren Zusammengehörigkeit anzuzeigen [121]; sie ist nur aus dem Zusammenhang zu erschließen. Edward Lowinsky fasst zusammen, wie diese Unterscheidung Stockers auch die Regeln anderer Theoretiker mit einer Systematik überbaut:

»[...] Stocker introduces the important concept of 'group notes' and 'nongroup notes'. Notes belonging to a group are characterized by sharing one syllable. Groups are not only ligatures - and the dissolution of ligatures is censured as contributing toward confusion in text underlay - but any series of semiminims and smaller notes. Notes issuing forth from the resolution of a dotted rhythm belong to that figure and may be grouped together with it. In general, all notes perfecting mensura and tactus or its main divisions may be grouped with their predecessors.« [122]

Die anderen Theoretiker reflektieren dieses Konzept nicht explizit, aber schon in der Theorie des gregorianischen Chorals wird der Begriff der Ligatur auch auf Melismen angewendet, die nicht durch notationstechnische Mittel als solche erkennbar sind [123]. Immerhin bedingen ähnliche Überlegungen wie die Stockers möglicherweise das Konzept der »note distinte« [124]. Diese haben eine gewisse Dauer, die bewirkt, dass die Silben automatisch auf bestimmte Positionen innerhalb der Mensur zu stehen kommen. Kürzere Notenwerte und solche Figuren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht die entsprechenden Positionen treffen - punktierte Figuren und Synkopen -, müssen dagegen mit ihresgleichen zu einer Gruppe zusammengefasst werden, die die Anforderungen erfüllt. Doch das ist bereits die noch zu hinterfragende Konsequenz, die aus mehreren Regeln zu ziehen ist, welche zunächst einmal dargestellt werden sollen.

Ligaturen: »[...] et note coniuncte naturaliter non debent disiungi [...]«, ordnet Amerus 1271 an [125]. Die meisten Theoretiker des Mittelalters und der frühen Renaissance diskutieren unter dem Stichwort Ligatur nur deren notationstechnische Ausformung und nicht die Funktionen bei der Textverteilung [126]. Jacobus Leodiensis' Speculum musicae ist eine frühe Quelle, die die Ligaturregel der Textunterlegung überliefert [127]. Der Theoretiker spricht wie seine jüngeren Kollegen von Tongruppen, die durch besondere Notenzeichen als zusammengehörig gekennzeichnet sind [128]. Auf solche Ligaturen darf jeweils nur eine einzige Silbe gesungen werden. Diese setzt auf dem ersten Ton der Ligatur ein und wird bis zu deren Ende ausgehalten, so ist sinngemäß in allen Ausformungen der Regel seit dem 15. Jahrhundert zu lesen [129]. Die Regel gilt für Mensuralmusik ebenso wie im Choral [130], wo sie wahrscheinlich ihren Ursprung hat, und ihre Gültigkeit ist zeitlich nicht begrenzt [131].

Notenbeispiel: Ox, f. 7vOx, f. 7v

Im Choral sind Ausnahmen bekannt, die zum Teil schon in der Musik selbst angelegt und zum Teil regional oder stilistisch bedingt sind [132]. Für die Mensuralmusik können die Ausnahmen in einer eigenen Regel begründet werden, deren Aussage jedoch etwas anderes als das Gegenteil der ursprünglichen Vorschrift enthält. Dass eine Ligatur »gespalten« werden kann, um zusätzlich Silben unterzubringen, wurde schon mehrfach referiert. Wo dies nötig wird, weil mehr Silben als Notenzeichen vorhanden sind, liegt in Stockers Augen ein Fehler vor, den man berichtigt, indem die Ligatur in Einzelnoten aufgelöst wird [133]. Für die Verwendung einer Ligatur mögen Platzgründe maßgebend gewesen sein [134] oder andere, in jedem Fall manifestiert sich in ihr eine Anordnung des Schreibers - normalerweise allerdings in Bezug auf die Textanordnung. »Ligatura ist eine zuhauffbindunge der Noten durch bequeme strichlein / Und ist erfunden / am meisten von wegen der applicirung des Texts mit den Noten.« [135] Diese Feststellung findet sich in Verbindung mit obiger Regel außer bei Agricola auch bei Glarean und Finck [136] und deutet die Möglichkeit einer subjektiven oder fehlerhaften Verwendung des notationstechnischen Symbols bereits vierzig Jahre vor Stocker indirekt an [137].

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  [120]    Letztere werden folgendermaßen definiert: »Quae ligaturae non tam forma quam re ipsa dici possunt.« (Stocker 1570, S. 196, Z. 12f.) 
  [121]  Vgl. Harrán 1986, S. 239f. 
  [122]  Lowinsky 1961, S. 245. 
  [123]  Vgl. Harrán 1986, S. 144. 
  [124]  Vgl. oben: Silbentragende Notenwerte. 
  [125]  Amerus 1271, S. 33. 
  [126]  Vgl. Harrán 1986, S. 144. 
  [127]  »Aliae aunt inter se coniunctae, copulatae vel ligatae cum plures notae non repercussae uni dictionis respondent syllabae.« (Jacobus 1330-40, S. 207.) Die Stelle bestätigt indirekt die Regel zur Tonrepetition; vgl. oben: Tonrepetition. 
  [128]  Der anonyme Autor aus dem 15. Jahrhundert sieht sich sogar veranlasst, ein Beispiel für eine »nota coligata« abzubilden: eine schwarze Obliqua c. o. p. (Faksimile in Harrán 1978, S. 221). 
  [129]  Ebd.; in einem Brief Giovanni del Lagos an Spataro in MS Vat. lat. 5318, f. 46-46v. (Exzerpt bei Harrán 1986, S. 420); Lanfranco 1533, S. 68; Zarlino 1558, S. 422; Stocker 1570, S. 158, Z. 8f., Luchini 1590, f. 155 (abgedruckt bei Atlas 1983, S. 71) u. a. Lediglich Stocker scheint anzudeuten, dass eine Ligatur auch übersungen werden kann, d. h., dass auf ihren ersten Ton keine neue Silbe zugeteilt, sondern eine vorhergehende weiter ausgehalten wird; vgl. Rotola 1988, S. 49f. 
  [130]  Darauf weist Lanfranco hin; a. a. O. 
  [131]  Stocker zählt sie zu den obligatorischen Regeln für alle Generationen; a. a. O. 
  [132]  Wenn man den Theorien zur Ausführung der Liqueszens glauben darf, dann stellt diese eine Ligatur dar, auf die zwei Silben gesungen werden; vgl. Harrán 1986, S. 41f. Auch auf die mittleren Töne von Conjuncturae wurden manchmal Silben gesetzt; vgl. ebd., S. 121f., 145f., 201f. Harrán beruft sich auf Angaben des Überlieferungsstranges Rossetti - Lanfranco - Zarlino. 
  [133]  Vgl. Stocker 1570, S. 166, Z. 18ff., sowie oben: Anzahl von Silben und Notenzeichen. 
  [134]  Die Ligatur als notationstechnische Abkürzung ist bereits Guido von Arezzo bekannt. Manchmal kann bei ihrer Verwendung die Bemühung, Schreibmaterial und -aufwand zu sparen, gegenüber der Verdeutlichung der Textunterlegung im Vordergrund stehen; vgl. Harrán 1986, S. 56. Textlos überlieferte Unterstimmen z. B. sind in der Regel stark ligiert, da auf die Funktion der Textverteilung keine Rücksicht genommen zu werden brauchte, und nehmen so nur wenig Platz ein. 
  [135]  Agricola 1532, f. C VIIv. 
  [136]  Vgl. Glarean 1547, S. 197, bzw. Finck 1556, f. D IIIv. 
  [137]  Im Kreise der italienischen Theoretiker wird die Umkehrung der Regel: »Wo eine Ligatur notiert ist, darf nur eine Silbe auf alle ihre Töne gesungen werden« nach: »Wenn mehrere Töne zu einer Silbe gesungen werden sollen, dann notiert man sie als Ligatur« nicht ausdrücklich in Erwägung gezogen. 
 
  
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 Thomas Kleinhenz: Textunterlegung in der Musik der Renaissance. [Magisterarbeit Univ. Karlsruhe 1990] 2. Aufl. 2001. 
 
 
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