Textunterlegung in der
Musik der Renaissance
 
   
 

Fallows' Thesen werden von anderen Wissenschaftlern in Bezug auf liturgische Kompositionen aus dem frühen 15. Jahrhundert bestätigt. An Dufays Messvertonungen aus den 1420er Jahren zeigte Alejandro Enrique Planchart, wie die Gegebenheiten in den Quellen auf eine vokale Ausführung hindeuten. Während man die partielle Textierung der Unterstimmen mit der Hervorhebung bestimmter Textteile erklären könnte, deuten Kompositionen mit tropierten Texten, in denen die liturgischen Worte nicht in allen Stimmen notiert sind, die des Tropus dagegen schon, eindeutig die Notwendigkeit der Ergänzung an. Der Kopist setzt hier offensichtlich voraus, dass der ohnehin bekannte liturgische Text vom Sänger ergänzt wird; den schwierigeren Text des Tropus dagegen schreibt er vor [385]. Möglicherweise von englischen Vorbildern übernommen wurde das Verfahren, den Text zwischen mehreren Stimmen aufzuteilen [386]. Auch hierbei könnte man davon ausgehen, dass die anderen Stimmen den Text entsprechend ergänzen sollen. Zwei Beispiele für diese Notationstechnik in Ox, die der Kopist im Index durch den Vermerk »cursiva« bei einer der beiden Kompositionen spezifiziert, zeigen jedoch, dass das Verfahren in diesen Fällen lediglich dazu dient, den langen Text des Gloria unterzubringen [387]. Es ist allerdings nicht Vorgabe des Kopisten, sondern in der Komposition angelegt, denn keine Stimme könnte den gesamten Text allein vortragen. Als Eingriff von Kopisten entlarvt Planchart dagegen, wenn im Verlauf der Überlieferung der Text eines cantus firmus verloren ging. Besonders aufschlussreich sind Fälle, in denen der Tenor doppelt unterlegt ist - nämlich sowohl mit dem liturgischen als auch dem Text des cantus firmus - oder wo anderen Unterstimmen ebenfalls der Text der Vorlage des Tenors zugeordnet wird. Aus solchen Beobachtungen ergeben sich wiederum die drei Möglichkeiten für die Ausführung der Unterstimmen in den von Planchart untersuchten Messkompositionen: (1) als Vokalise, (2) mit Messtext unterlegt oder (3) mit dem ursprünglichen Text des cantus firmus versehen [388].

Notenbeispiel: Ox, f. 60Ox, f. 60

Zu diesem Ergebnis war auch Gareth Curtis gekommen, der ebenfalls Messen von Dufay untersuchte. An der Fassung der Missa Ave regina celorum aus dem Manuskript Brux 5557 [389] zeigte er, wie man aus der Arbeit des Kopisten ablesen kann, dass mehrere Möglichkeiten der Ausführung existiert haben müssen, und welche Schwierigkeiten sich bei der Rekonstruktion der Originalfassung ergeben. Die Handschrift bietet eine denkbar schlechte Unterlegung: Der Superius trägt den meisten Text, aber er ist willkürlich angeordnet; die anderen Stimmen haben meist nur Textmarken. Der Tenor ist mit Textteilen aus der zugrunde liegenden Antiphon und eingestreutem Messtext versehen. Bei der Unterlegung der tiefsten Stimmen ergeben sich die bekannten Probleme mit der Teilung von Ligaturen und langen Notenwerten, wobei hier zudem ungeklärt ist, welcher Text (Messtext oder der des cantus firmus) wo zu unterlegen ist. Es könnte sich schlicht um eine schlampige Kopie handeln, doch Curtis bietet folgende Erklärung an:

»To explain the larger-scale inconsistencies, however, we might rather suspect that the scribe added the Mass text to the bass part himself without always checking its precise placing. In other words, either his model had little or no underlay in the bass and he wished to provide some, or else he was attempting an extensive revision of the underlay in his model.« [390]

Die Rekonstruktion ergibt, dass die Vorlage für die Unterstimmen vermutlich den Text der Antiphon vorgab, und das dürfte Dufays authentischer Fassung entsprochen haben [391]. Der Kopist versuchte, den ursprünglichen Text durch Messtext zu ersetzen, wobei er die Komposition ihres Kontexts beraubte. Die in Brux 5557 überlieferte Version erweist sich als Bearbeitung von Dufays Komposition durch einen Kopisten, der sich letztendlich übernommen hatte. Er konnte seine Vorstellungen zur Textunterlegung nicht umsetzen und beließ es in den problematischen Stimmen schließlich bei Textmarken, von denen er einige auch noch falsch anordnete; andere Stellen übernahm er unverändert aus seiner Vorlage [392].

Für liturgische Kompositionen aus dem frühen 15. Jahrhundert kann somit die vokale Ausführung als erwiesen gelten, für andere Werke mit geistlichem Text, deren Aufführung im Rahmen der Liturgie stattgefunden haben dürfte, wird man keine wesentlich andere Aufführungspraxis annehmen wollen. Wenn die Verwendung von Instrumenten in Betracht gezogen wird, so entbindet dies den modernen Herausgeber keineswegs, auf die verschiedenen vokalen Aufführungmöglichkeiten zumindest hinzuweisen und entsprechende Vorschläge in seiner Edition zu unterbreiten.

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  [385]  Vgl. Planchart 1983, S. 231-234. 
  [386]  Vgl. ebd., S. 234. 
  [387]  Es handelt sich um je ein Gloria von Dufay (in Ox Hugo de Lantins zugeschrieben, f. 59v-60) und Richard Loqueville (f. 68v, bei diesem Eintrag findet sich im Index die Angabe »cursiva«); vgl. Schoop 1971, S. 50f. 
  [388]  Vgl. Planchart 1983, S. 246f. 
  [389]  Brüssel, Bibl. Royale, MS 5557. 
  [390]  Curtis 1979, S. 77. 
  [391]  Vgl. ebd., S. 78. 
  [392]  Vgl. ebd., S. 83f. 
 
  
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 Thomas Kleinhenz: Textunterlegung in der Musik der Renaissance. [Magisterarbeit Univ. Karlsruhe 1990] 2. Aufl. 2001. 
 
 
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