Textunterlegung in der
Musik der Renaissance
 
   
 
2.2.2.1.3 Wörter und Sätze

Pausen: Die gliedernde Funktion von Pausen wurde bereits angesprochen [190]. Sie wird belegt durch das Verbot der Verwendung von Pausen innerhalb eines Wortes, das sonst zerteilt würde. Obwohl diese Vorschrift bereits im gregorianischen Choral gilt [191], wurde sie in der mehrstimmigen Musik des 14. und 15. Jahrhunderts offensichtlich nicht eingehalten [192]. Die Theoretiker des späten 16. Jahrhunderts rügen die älteren Komponistengenerationen wegen Missachtung des Verbots [193], weisen aber auf eine Ausnahme in der Musik ihrer eigenen Zeit hin: Aus Gründen der Wortausdeutung (Seufzer) kann die Regel außer Kraft gesetzt werden [194].

Sprünge: Auf die Zerteilung eines Wortes zielt auch Vicentinos Oktavsprungregel: Zwei Tönen im Abstand einer Oktave sollen nicht verschiedene Silben »della dittione« unterlegt werden [195]. So bleiben zwei Möglichkeiten: Entweder erhält jeder Ton je eine Silbe verschiedener Wörter, oder beide Töne werden zu einer einzigen Silbe gesungen. Die erste Interpretation ist nur möglich, wenn man »dittione« mit Wort übersetzt und nicht allgemein als Text interpretiert [196], und die zweite Lesart schränkt die Anwendbarkeit der Regel stark ein. Aber Luchini überliefert diese eindeutig in letzter Version, wobei er sie auf alle Sprünge größer als eine Terz erweitert [197]. Vicentino hatte bei kleineren Sprüngen keine Bedenken, Silben eines Wortes auf beide Töne zu setzen [198]. Luchini kennt seinen Traktat; er zitiert sogar das Musikbeispiel des Älteren zu dessen »Regola universale«, so dass man geneigt ist, seine Interpretation für ein Missverständnis zu halten [199]. Dass sich Vicentino undeutlich ausgedrückt hatte, wird dadurch belegt, dass noch einige Wissenschaftler des 20. Jahrhunderts das Musikbeispiel zur »Regola universale«, das die Unterlegung eines Oktavsprunges mit einem zweisilbigen Wort zeigt, nicht als Negativbeispiel erkannten [200].

Notenbeispiel: Ox, f. 25vOx, f. 25v

Textwiederholung: Textwiederholungen sind für mehrstimmige Musik nicht so eindeutig geregelt wie im Choral: In den gregorianischen Gesängen sind sie nämlich verboten [201]. Diese strenge Anordnung wird für die Mensuralmusik nicht aufrecht erhalten. Die Theoretiker berichten nicht nur von Verstößen gegen die Regel [202], sondern sie empfehlen sogar, Text zu wiederholen, falls sich sonst lange Melismen am Ende von Abschnitten ergeben würden, weil zu viele Noten für zu wenige Silben vorhanden sind [203]. Lanfranco zitiert zunächst das Verbot für den Choral und erlaubt dann die Wiederholung von Text im »Canto Figurato«, falls ausreichend Noten vorhanden sind [204]. Zarlino präzisiert seine Vorlage dahingehend, dass keinesfalls einzelne Silben oder Worte, sondern nur in ihrer Aussage abgeschlossene Texteinheiten wiederholt werden sollten [205]. Stocker ordnet die Regel der Generation der »modernen« Komponisten zu, äußert sich aber insgesamt sehr vorsichtig: Textwiederholungen seien zu vermeiden, ganz besonders die Wiederholung einzelner Worte, weniger die ganzer Sätze [206]. Er billigt Wiederholungen, wenn genügend Töne zur Verfügung stehen oder wenn dadurch wichtige Textstellen hervorgehoben werden [207]; aber er scheint sich bewusst zu sein, dass dies ein relativ neues Stilmittel ist.

Die Theoretiker fordern und verbieten Textwiederholungen fast im selben Atemzug, so dass eine Bewertung der Regel sich schwierig gestaltet. Das Verbot ist vermutlich als Anweisung zu deuten, Wiederholungen nicht zu übertreiben, und ist darin etwa der ablehnenden Haltung von Tinctoris musikalischen Wiederholungen gegenüber vergleichbar [208].

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  [190]    Vgl. oben: Abschnittsbeginn. 
  [191]  Bei Rossetti wird der Sänger ermahnt, keine Pause zwischen den Silben eines Wortes zu machen und nur bei wirklich langen Melismen zwischendurch Luft zu holen; vgl. Rossetti 1529, f. C III-IIIv. 
  [192]  Noch im frühen 16. Jahrhundert können Pausen sogar in dem Sinne übersungen werden, dass auch nach der Pause kein Silbenwechsel erfolgt; vgl. Albrecht 1949-51, Sp. 1127; Kroyer 1925, S. 194; Harrán 1986, S. 61f. 
  [193]  Morley kommentiert entsprechend entrüstet ein Beispiel von Dunstable (Morley 1597, S. 291); abgedruckt bei Schünemann 1908-09, S. 106, und Harrán 1986, S. 283. 
  [194]  Vgl. Zacconi 1592, f. 57; Morley 1597, a. a. O. 
  [195]  »[...] quando il Compositore vorrà saltare un salto di una ottava, non si dè nel salto di quelle due note proferire una sillaba, della dittione nella nota di sotto; et unaltra sillaba nella nota di sopra del salto [...], ma si dè principiare il verbo, ò il nome, ò il participio, ò sia il pronome nel fine del salto [...].« (Vicentino 1555, f. 87.) 
  [196]  Vgl. Harrán 1973[c], S. 627f., mit Verweis auf Lowinsky 1961, S. 242. 
  [197]  »[...] avertendo, che quando si saltasse di salto lontano non di terza, ma di maggiore, quella sillaba, che gia era principiata si deve tenere salda, che farebbe brutto sentir' in quel salto se si rinovasse nova sillaba.« (Luchini 1590, f. 155v, zitiert nach Atlas 1983, S. 76.) Vgl. ebd., S. 79. 
  [198]  Vgl. Vicentino 1555, a. a. O.; Reese/Jones 1979, Sp. 1848. 
  [199]  Allan Atlas führt dagegen an, dass Luchini die Aussagen Vicentinos ergänzt: Er verallgemeinere den Sonderfall des Oktavsprungs auf Sprünge überhaupt und präzisiere die Doppeldeutigkeit der Regel, wodurch sie allerdings in ihrer Verwendbarkeit eingeschränkt wird; vgl. Atlas 1983, S. 76f. 
  [200]  Georg Schünemann druckt das Beispiel zwar ab, aber nicht dessen Überschrift: »non buona pronuntia« (Vicentino 1555, f. 87). Seine Interpretation geht dementsprechend von falschen Voraussetzungen aus; vgl. Schünemann 1908-09, S. 104. 
  [201]  »[...] quando canunt cantus cum verbis nunquam debeant replicare syllabas, vel dictiones, nisi semel [...].« (Rossetti 1529, f. C III.) 
  [202]  Z. B. Vicentino 1555, f. 86v. 
  [203]  Vgl. oben: Abschnittsende. 
  [204]  Vgl. Lanfranco 1533, S. 69. 
  [205]  »[...] nel Canto piano non si replica mai parola, o sillaba: [...] ma nel figurato tali repliche si comportano; non dico gia di una sillaba, ne di una parola: ma di alcuna parte della Oratione, quando il sentimento è perfetto [...].« (Zarlino 1558, S. 422.) 
  [206]  »Repetitio textus fugienda est, magis autem verborum, quam sententiarum.« (Stocker 1570, S. 238, Z. 20.) 
  [207]  Vgl. ebd., S. 230, Z. 4ff. und Z. 10-15. 
  [208]  Auf die geistige Verwandtschaft mit Tinctoris' Verbot von »redictae« weist Don Harrán hin; vgl. Harrán 1986, S. 139. 
 
  
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 Thomas Kleinhenz: Textunterlegung in der Musik der Renaissance. [Magisterarbeit Univ. Karlsruhe 1990] 2. Aufl. 2001. 
 
 
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