Textunterlegung in der
Musik der Renaissance
 
   
 

Abschnittsbeginn: Die erste Silbe einer Texteinheit wird der ersten Note des zugehörigen musikalischen Abschnitts zugeordnet. Für viele Theoretiker ist diese Regel so selbstverständlich, dass sie sie nicht eigens erwähnen. Stocker benötigt sie zur Vervollständigung seiner Systematik, und Zarlino gibt mit ihr einen wichtigen Hinweis auf den Beginn eines musikalischen Abschnitts. Er beginne mit der Note, die am Anfang der Komposition stehe, »o sia nel mezo dopo alcuna pausa«, und dieser Note müsse unbedingt eine Silbe zugeteilt werden [78]. Die hier betonte, optisch gliedernde Funktion von Pausen sticht in den meisten Musikalien aus dem 15. und 16. Jahrhundert sofort ins Auge. Zarlino gibt mit diesem Hinweis dem Sänger den bestmöglichen Tip: sich am Formalen zu orientieren.

Abschnittsende: »Primae notae prima syllaba, ultimae ultima cuiusque sententiae assignanda est.« So fasst Stocker seine fünfte obligatorische Regel zusammen, die für alle Komponistengenerationen gilt [79]. Die Noten dazwischen sollen, wie später erklärt wird, eine nach der anderen jeweils mit einer Silbe versehen werden. Überzählige Noten bilden vor der letzten Note ein Melisma, das auf einer betonten Silbe ausgeführt werden soll. Gewöhnlich handelt es sich dabei um die vorletzte Silbe, und auf dieser verweilt man »che si arriva [...] all'ultima nota cantabile, per darle l'ultima sillaba delle parole« [80]. Was Lanfranco unter »l'ultima nota cantabile« versteht, erhellt der Vergleich mit der Übernahme dieser Passage in Zarlinos zehnter und letzter Regel: Es handelt sich um die letzte Note des Abschnitts, die eine Silbe tragen kann, ohne dass eine andere Regel verletzt würde [81]. Eine »nota cantabile« ist entweder eine »selbständige« Note, die für sich eine eigene Silbe beanspruchen darf, oder der erste und damit silbentragende Ton einer Gruppe unselbständiger Töne. Sind beispielsweise die letzten Töne eines Abschnitts in Ligatur geschrieben, dann muss die letzte Silbe bereits auf deren ersten Ton einsetzen. Gleiches gilt für alle anderen Notengruppierungen, für die eigene Vorschriften existieren [82].

Notenbeispiel: Ox, f. 6vOx, f. 6v

Über die Gültigkeit der Regel ist man sich in der Sekundärliteratur nicht einig. Einige Wissenschaftler vertreten die Ansicht, dass Melismen grundsätzlich auf die letzte Silbe eines Wortes fallen dürfen, auch wenn es das letzte eines Abschnitts ist, und plädieren damit für die Missachtung der Regel [83]. Don Harrán bestätigt diese Auffassung besonders mit Blick auf Musik aus dem 15. Jahrhundert [84]. Aber auch ein Theoretiker aus dem späten 16. Jahrhundert, Paolo Luchini, verdreht die Aussage der Regel in ihr Gegenteil. Wenn auf überzählige Noten keine Textwiederholung möglich [85] und deshalb ein Melisma unvermeidlich ist, dann müsse es auf der letzten Silbe des Abschnitts ausgeführt werden [86]. Ob Luchini seine Vorgänger falsch verstanden, sich fehlerhaft ausgedrückt, die tatsächliche Praxis seiner Zeit beschrieben hat, oder was sonst für diese Aussage verantwortlich ist, lässt sich heute nicht mehr feststellen, aber sie wird in keiner anderen theoretischen Quelle bestätigt [87].

Lanfranco, Zarlino und Stocker teilen die letzte Silbe eines Textabschnitts einmütig der letzten »nota cantabile« einer musikalischen Phrase zu. Wenn mehr Noten als Silben vorhanden sind und keine Textwiederholung möglich ist, dann bilden die überzähligen Töne ein Melisma auf der vorletzten Silbe, »pur che la detta penultima sillaba sia longa, et non breve«. Mit diesem Nachsatz ergänzt Zarlino die Aussage Lanfrancos, der die Bedingung, dass die Silbe »lang« sein müsse, nicht angegeben hatte [88]. Mit »sillaba longa« ist zweifellos eine betonte Silbe gemeint, denn Stocker fasst schließlich die Regel sinngemäß so zusammen: Der vorletzten oder drittletzten Silbe, [je nachdem] welche betont ist, dürfen mehrere Töne zugeordnet werden [89]. Er beschränkt die Gültigkeit dieser Vorschrift auf die ältere Komponistengeneration und gibt außerdem an anderer Stelle an, dass Melismen auch mitten in einem Abschnitt auf betonten Silben stehen dürfen [90]. Die beiden Regeln widersprechen sich nicht: Die Hauptregel bezieht sich auf den Satzakzent, die zweite Aussage auf den Wortakzent [91]. Am Satzende fallen beide Akzente normalerweise zusammen: Der Satzakzent stimmt mit der letzten betonten Silbe des letzten Wortes im Satz überein.

Vorläufer der Regel ist die Praxis im gregorianischen Choral, betonte Silben durch Melismen auszuzeichnen, wenngleich ältere Choralmelodien eine ausgesprochene Vorliebe für Melismen auf der Schlusssilbe zeigen. Letztere Präferenz begegnet noch oft in der Polyphonie des 15. Jahrhunderts. Deshalb ist die Zuordnung der letzten Silbe bei mehrstimmigen Choralbearbeitungen ein Problem: »[...] im Choral selbst trägt die Schlußsilbe oft genug ein Melisma, das im mehrstimmigen Satz auf vorletzte Silbe (für das eigentliche Melisma) und Schlußsilbe (für den letzten Ton) aufgeteilt werden muß - denkbar, daß eben wegen dieses Unterschiedes Lanfranco betont, daß die letzte Silbe unter die letzte Note gehöre.« [92] Die letzte Silbe trägt ein Melisma jedenfalls dann, wenn es die Beschaffenheit der Schlusstöne unter Berücksichtigung anderer Regeln verlangt. Dies sollte insbesondere immer dann der Fall sein, wenn die letzte Silbe den Akzent trägt.

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  [78]    Zarlinos 7. Regel zur Textunterlegung; Zarlino 1558, S. 422. 
  [79]  Stocker 1570, S. 158, Z. 11f. 
  [80]    Lanfranco 1533, S. 69. 
  [81]  »La Decima, et Ultima regola è, che la sillaba ultima della Oratione dè terminare, secondo la osservanza delle date Regole, nella figura ultima della cantilena.« (Zarlino 1558, S. 422.) 
  [82]  »Selbständige« Notenwerte werden unten, Abs. 2.2.1.3.1, Notengruppen in Abs. 2.2.1.3.2 behandelt. 
  [83]  Vgl. die Diskussion zu Chris Maas' Referat in Elders 1974[b], S. 80, und Lowinsky 1968[b], S. 103ff. 
  [84]  Harrán 1986, S. 339. 
  [85]  Vgl. unten: Textwiederholung. 
  [86]  »[...] sempre si deve stare sul'ultima sillaba sin tanto, che si giunge alla sua cadenza, o, all'ultima nota [...].« (Luchini 1590, f. 155v; zitiert nach Atlas 1983, S. 74.) 
  [87]  Vgl. Atlas 1983, S. 74f. 
  [88]  Zarlino 1558, S. 422; vgl. Lanfranco 1533, S. 69. 
  [89]  »Quod semiminimae [recte: syllabae, d. Verf.] cuiusvis penultimae vel antepenultimae, quae accentum possidet, plures syllabae [recte: semiminimae, d. Verf.] addi possunt.« (Stocker 1570, S. 200, Z. 2f.) An dieser Stelle vertauschte der Kopist die Worte semiminimae und syllabae, aber eine andere Passage gibt die Aussage zweifelsfrei wieder; vgl. ebd., S. 206, Z. 4-11. 
  [90]  Ebd., S. 196, Z. 14f. und S. 202, Z. 16ff. 
  [91]  Vgl. Harrán 1986, S. 243f. Der Satzakzent ist nach Stockers Angabe wichtiger als Wortakzente; vgl. Stocker 1570, S. 204, Z. 6-11. Es gibt für den Komponisten viele Möglichkeiten, betonte Silben an jeder Stelle eines Textes mit Melismen zu versehen (vgl. unten: Betonung entspricht Dehnung). Die hier zur Diskussion stehende Regel belehrt den Sänger, was zu tun ist, wenn gegen Ende eines Abschnitts überzählige Noten unterzubringen sind. 
  [92]  Just in der Diskussion zu Brown 1981; ebd., S. 123. Vgl. auch Harrán 1986, S. 42f. 
 
  
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 Thomas Kleinhenz: Textunterlegung in der Musik der Renaissance. [Magisterarbeit Univ. Karlsruhe 1990] 2. Aufl. 2001. 
 
 
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