Textunterlegung in der
Musik der Renaissance
 
   
 

2.2.2.2 Musikalische Gegebenheiten

2.2.2.2.1 Silbenverteilung nach musikalischen Gesichtspunkten

Taktschwerpunkt: In einer Reihe von theoretischen Äußerungen wird mehr oder weniger direkt angedeutet, dass die Position einer Note innerhalb von Mensur und tactus einen Einfluss darauf hat, ob ihr eine Silbe zugeteilt werden darf oder nicht [215]. Die älteste Vorschrift dieser Art in dem anonymen Fragment aus dem 15. Jahrhundert ist interpretationsbedürftig und hat Anlass zu konträren Deutungen gegeben. Dort wird erklärt, eine Silbe könne je nach Gegebenheit zwei, drei oder vier »tempi« von der nächsten entfernt zu stehen kommen [216]. Don Harrán interpretiert »tempo« als »tactus-Einheit« - d. i. die Semibrevis - und liest daraus die Regel ab, dass ein Silbenwechsel auf der Zählzeit zu erfolgen habe, oder - wie er negativ formuliert - »that syllables should not be placed between beats« [217]. Diese Vorschrift, von der Harrán selbst zugibt, dass sie nicht explizit im Text aufgestellt wird [218], muss über vage Hilfskonstruktionen hergeleitet werden, denen andere Wissenschaftler nicht folgen wollen [219]. Harrán projiziert bei seiner Suche nach The Earliest Writing on Text Underlay [220] eine jüngere Regel auf die mehrdeutige Aussage in seinem Fund, von deren Gültigkeit für die Musik des 15. Jahrhunderts er überzeugt ist [221].

Eine definitive Aussage zur Silbenunterlegung auf die Zählzeiten findet sich bei Vicentino, der angibt, auf der Thesis stehende Silben seien stärker betont als solche, die auf die Arsis eines Taktes fallen [222]. Vicentino schließt allerdings nicht aus, dass Silben unabhängig von den Zählzeiten angeordnet werden können. Bei anderen Theoretikern fehlen solche Angaben, möglicherweise galten sie ihnen als selbstverständlich [223]. Lediglich in Stockers Konzept der Gruppierung unselbständiger Notenwerte zu zweien oder vieren klingt die Begründung an, dass der Beginn einer solchen Gruppe auf den Taktschlag fällt, und genau dort wird die Silbe unterlegt [224]. An anderer Stelle sagt er schließlich explizit, der Text solle eher auf die Zählzeiten verteilt werden als dazwischen, denn den unwichtigen Positionen in der Mensur ständen keine eigenen Silben zu [225]. Aus diesen Angaben lassen sich die bereits erörterten Vorschriften begründen, dass Gruppen aus verschiedenen Notenwerten, die zusammen weniger als eine tactus-Einheit messen, gemeinsam nur eine Silbe erhalten [226] und Minimen oder Semiminimen sich paarweise je eine Silbe teilen können [227]. Eine noch zu diskutierende Regel besagt zudem, dass Dissonanzen keine Silbe tragen dürfen, u. a. weil sie auf leichtem Taktteil stehen [228]. Das Konzept als solches ist nicht, wie behauptet wurde, eine völlig neue Idee Stockers [229], sondern offensichtlich allgemein bekannt gewesen [230]. Wenngleich die Notation der Musik in der Renaissance keinen Taktstrich kennt, fehlt den Komponisten und Notenschreibern keineswegs das Gefühl für das Metrum [231].

Notenbeispiel: Ox, f. 75vOx, f. 75v

Synkope und Dissonanz: Auch die Überlegungen zu Synkope und Dissonanz setzen voraus, dass man das Prinzip von schwerem und leichtem Taktteil für die rhythmischen und harmonischen Gegebenheiten in der Renaissancemusik als gültig akzeptiert. Edward Lowinsky hat mehrfach überzeugend gezeigt, dass dieses Prinzip eine Erfindung der Renaissance ist [232]; von seiner Gültigkeit kann man demnach ausgehen. Wenn der leichte Taktteil grundsätzlich bevorzugt keine Silbe tragen soll, dann wird man die Unterlegung gerade dann vermeiden, wenn sich an dieser Stelle eine Dissonanz mit einer der anderen Stimmen ergibt oder eine Synkope eingeleitet wird. Es ist wiederum Vicentino, der diesen Sachverhalt notiert [233], und Stocker, der ihn begründet: Diese Töne, die auf leichtem Taktteil stehen, würden durch den Einsatz einer neuen Silbe zu sehr betont werden [234]. Sowohl Synkopen als auch Dissonanzen sind Unregelmäßigkeiten [235], deren beabsichtigte Doppeldeutigkeit verloren ginge, falls sie zu stark hervorgehoben würden [236].

Ausführung von Melismen: Mit der Frage, welche Vokale für die Ausführung eines Melismas besonders geeignet seien, beschäftigte man sich schon im Mittelalter [237]. Sie scheint in der Renaissance in Abhängigkeit vom persönlichen Geschmack der Autoren, die sie zu beantworten versuchten, gelöst worden zu sein. Es ist daher nicht sinnvoll, die entsprechenden Aussagen [238] zu generellen Regeln der Textunterlegung für bestimmte Repertoires oder Zeiträume erklären zu wollen.

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  [215]    Diesbezügliche Andeutungen sind bei der Diskussion der Notengruppen (oben, Abs. 2.2.1.3.2) bereits aufgefallen. 
  [216]  »Potrasse portar una sillaba luntan l'una da l'altra ij o iij o iiij tempi, como ti piase [...].« (Anonymus 1440, zitiert nach Harrán 1978, S. 219; Faksimile ebd., S. 221.) 
  [217]  Harrán 1986, S. 73f.; vgl. ebd., S. 72ff. und Harrán 1978, S. 228ff. 
  [218]  »True, he [der Autor, d. Verf.] did not say so outright [...].« (Harrán 1986, S. 74.) 
  [219]  Vgl. Blackburn 1989, S. 163f., und ebd., Anm. 3. Blackburn kann aus dieser Quelle nur ablesen, dass die Silben in unterschiedlichem Abstand zueinander unterlegt werden können. 
  [220]  So lautet der Untertitel des Aufsatzes Harrán 1978. 
  [221]  Vgl. Harrán 1986, S. 74. 
  [222]  »[...] et anchora si ritroverà molta differenza della pronuntia [der Silben, d. Verf.] nel levare et nel battere della misura che si mutera di breve in longa, et di longa in breve.« (Vicentino 1555, f. 86v.) Die Terminologie ist in Abhängigkeit von der Dirigierbewegung umgekehrt zu heute: levare (aufsteigen) bezeichnet den Niederschlag, battere (schlagen) den Aufschlag; vgl. Harrán 1986, S. 181, Anm. 73. 
  [223]  Vgl. ebd., S. 181 mit Verweis auf Reaney 1969, S. 250. 
  [224]  Vgl. oben: Unterteilung einer Gruppierung und ganz deutlich in Kap. XXIII des Traktats: »Cum duae occurrunt minimae vel semiminimae, principalis censeri solet illa minima, quae tactum inchoat, et in semiminimis, illa, quae prior in tactus sive depressione sive elevatione sese offert; altera autem illi alligata iudicatur.« (Stocker 1570, S. 216, Z. 8ff.) 
  [225]  »[...] principem locum obtinent illae notae, quae in mensura loco impari consistunt; caeterae saepe non computantur, et quomodolibet cum quibusvis copulantur; ideoque illis, quae fere pro nullis habentur, nulla syllaba tribuenda videtur.« (Ebd., S. 218, Z. 9-12.) 
  [226]  Siehe oben: Punktierte Gruppen; vgl. Harrán 1986, S. 236f. 
  [227]  Siehe oben: Unterteilung einer Gruppierung. 
  [228]  Siehe unten: Synkope und Dissonanz; vgl. Harrán 1986, S. 237f. 
  [229]  Vgl. Lowinsky 1961, S. 240. 
  [230]  Neben Vicentino macht auch Luchini entsprechende Angaben zur Wertigkeit der Positionen in der Mensur; vgl. Luchini 1590, f. 154v, abgedruckt in Atlas 1983, S. 69. 
  [231]  Vgl. Lowinsky 1961, a. a. O. 
  [232]  Lowinsky 1960, passim; Lowinsky 1961, S. 240f.; vgl. Harrán 1986, S. 182. 
  [233]  Er gesteht dabei der Quarte den Charakter einer »Beinahe«-Konsonanz zu: »[...] s'avvertirà di non porre sillaba alcuna sotto le note che non hanno consonanza, [...] ma sotto la quarta si tollerà, perche si ha quella quasi per consonaza, e principalmente se sarà sincopata.« (Vicentino 1555, f. 86v.) 
  [234]  Siehe oben: Taktschwerpunkt; vgl. Harrán 1986, S. 256f. 
  [235]  Eine deutliche Unterscheidung zwischen den rhythmischen und den harmonischen Verschiebungen wird bei den Theoretikern nicht vorgenommen. 
  [236]  Vgl. Lowinsky 1968[b], S. 106: »The character of a syncopated note springs from its ambiguous play between pull and stress. This ambiguity is lost when the syncopated note receives a syllable.« 
  [237]  Vgl. Harrán 1984, S. 286. 
  [238]  Z. B. Vicentino 1555, f. 86; Finck 1556, f. Ss IIIv.; Luchini 1590, f. 154, abgedruckt in Atlas 1983, S. 68; Bovicelli 1594, S. 8. 
 
  
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 Thomas Kleinhenz: Textunterlegung in der Musik der Renaissance. [Magisterarbeit Univ. Karlsruhe 1990] 2. Aufl. 2001. 
 
 
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