Textunterlegung in der
Musik der Renaissance
 
   
 

3.2 Zur Interpretation musikalischer Quellen

Musikhandschriften wurden in der Renaissance aus verschiedenen Gründen angefertigt [282], von denen der, daraus zu singen, nur einer ist. Trotzdem können auch in denjenigen Manuskripten Angaben zur Textunterlegung enthalten sein, die nicht als Notenvorlage bei Aufführungen gedacht waren; sei es, weil der Besitzer ein persönliches Interesse an genauen Aufzeichnungen hatte, sei es, weil sie nach einer sorgfältig notierten Vorlage hergestellt wurden. Definitiv gesungen wurde aus den großformatigen Chorbüchern, die jeweils für bestimmte Institutionen (Kirchen, private Kapellen usw.) hergestellt wurden. Text und Musik sind darin sorgfältig notiert und manchmal nachträglich korrigiert oder verdeutlicht worden. Darüber hinaus sind die Kompositionen in einer bestimmten Reihenfolge angeordnet, die vom Verwendungszweck der Handschrift bestimmt wird. Von der Konzeption her nicht zum Singen gedacht sind aufwendig geschriebene und illuminierte Präsentationshandschriften - als Geschenke mehr auf Prunk denn auf Korrektheit angelegt - und Sammelhandschriften, die - vermutlich lediglich zur Bewahrung des Repertoires gedacht - nur Vorlagen für Gebrauchskopien darstellten. Dennoch kann man beider Verwendung in der Praxis nicht ausschließen, zumal die Formate für kleine Sängergruppen einerseits ausreichen [283], und andererseits Spuren regen Gebrauchs festzustellen sind [284]. Lediglich zu Studienzwecken dienten dagegen Privatsammlungen in kleinem Format und Beispielkollektionen zu musiktheoretischen Traktaten.

In Abhängigkeit zum Verwendungszweck ist nicht nur die Sorgfalt bei der Niederschrift oder die Tendenz zur Verdeutlichung durch Korrekturen zu sehen, sondern auch die Wahl der notationstechnischen Mittel. Zum Zeitpunkt der Entstehung der Handschrift Ox ist die Entscheidung des Kopisten für hohle Notation in dieser Arbeit und für schwarze Notation in anderen Projekten nur mit der Bestimmung der Manuskripte zureichend zu erklären [285]. Auch Ligaturen und Kolorierungen können aus optischen Gründen verwendet worden sein. In der Notation um 1600 erscheinen Ligaturen aus zwei Gründen: Sie regeln die Textunterlegung und weisen bestimmte Stellen als aus dem cantus prius factus entstanden aus [286]. Im 15. Jahrhundert dagegen ist ihre Verwendung nicht so streng festgelegt, doch scheinen ihre grundlegenden Funktionen die einer platzsparenden Kurzschreibweise - vorzugsweise in untextierten Stimmen verwendet - und die der Verdeutlichung von Gruppierungen zu sein. Ligaturen regeln die Zugehörigkeit zu rhythmisch-musikalischen oder Textgruppen besonders in Situationen, die ohne dieses notationstechnische Mittel nicht auf den ersten Blick zu überschauen wären [287]. Ligaturen, aber auch Erscheinungen wie minor color zeigen demnach Unregelmäßigkeiten an und klären schwierige Situationen: Funktionen, die besonders in Gebrauchshandschriften belegbar sind - im Gegensatz zu Prunkhandschriften, wo derartige Symbole als »Augenmusik« missbraucht werden [288].

Notenbeispiel: Ox, f. 81Ox, f. 81

Anhand der Verwendung solcher notationstechnischer Mittel lassen sich allgemeinere Angaben über die Manuskripte machen. Jüngere Handschriften tendieren dazu, die Notation zu vereinfachen und die Textunterlegung zu verdeutlichen. Sie wurden immer weniger zu Studienzwecken oder nur vom Kapellmeister, sondern zunehmend um direkt daraus zu singen benutzt. Deshalb werden nicht nur die Textunterlegung, sondern auch rhythmische Besonderheiten durch notationstechnische Mittel verdeutlicht. Handschriften, die in der Verwendung dieser Mittel nicht konsequent sind, wurden offensichtlich nicht hergestellt, um daraus zu singen. Für deren Kopisten bestand nicht die Notwendigkeit, zu »edieren« und zu vereinheitlichen, damit verschiedene Benutzer die Noten verwenden könnten. In ihnen sind dadurch oft noch die Vorlagen erkennbar, aus denen sie zusammengestellt wurden [289]. Aus diesen Überlegungen ergibt sich ein Zusammenhang, der normalerweise unerwähnt bleibt, weil er trivial erscheint: Aufschlüsse zur Textunterlegung erhofft man sich von den sorgfältig notierten Quellen einerseits, weil darin deutliche Zuordnungen erkennbar sind, und von Gebrauchshandschriften andererseits, weil sich darin die tatsächliche Praxis manifestiert hat und nicht womöglich nur die für private Zwecke aufbewahrte Fassung eines Einzelnen überliefert wird. Beide Bedingungen werden aber offensichtlich von denselben Manuskripten erfüllt, denn die Gebrauchshandschriften sind notgedrungen fast immer sehr sorgfältig notiert, und umgekehrt kann man bei den meisten »guten« Manuskripten davon ausgehen, dass aus ihnen gesungen wurde [290].

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  [282]    Der folgende Abschnitt orientiert sich im Wesentlichen an Hamm 1983, S. 1ff. 
  [283]  Präsentationshandschrifen erreichen nicht selten Chorbuchformat. 
  [284]  Das gilt vor allem für einige Sammelhandschriften. 
  [285]  Vgl. Schoop 1971, S. 15ff. Die Doppelblätter, auf denen in Ox schwarze Notation vorliegt (siehe Notenbeispiel), waren schon beschrieben, als sie in das Manuskript eingefügt wurden, und ursprünglich für eine andere Handschrift - mit höchstwahrscheinlich anderer Bestimmung - konzipiert. Vgl. unten: Abs. 3.3.1. 
  [286]  Vgl. Boorman 1983, S. 67. 
  [287]  Vgl. ebd., S. 68ff. Stanley Boorman belegt diese Theorie einerseits durch Notenbeispiele, übersieht aber andererseits den Aspekt der Ligatur als Kurzschreibweise. Seine These, dass die Verwendung von Ligaturen in Quellen aus dem späten 15. und frühen 16. Jahrhundert in direkter Beziehung stehe zur Phrasierung und zur musikalischen und textlichen Artikulation, stützt er durch das fragwürdige Argument, nur so [!] lasse sich ihr Vorkommen in untextierten Unterstimmen erklären. 
  [288]  Vgl. ebd., S. 79. 
  [289]  Vgl. ebd., S. 80. 
  [290]  Gebrauchspuren belegen diese These auch für solche Kodizes, deren Format nur für kleine Sängergruppen ausgereicht haben dürfte, wie z. B. Ox. 
 
  
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 Thomas Kleinhenz: Textunterlegung in der Musik der Renaissance. [Magisterarbeit Univ. Karlsruhe 1990] 2. Aufl. 2001. 
 
 
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